Sprechfunker

Der Lernzielkatalog der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg schreibt 16 Lehrgangsstunden vor, in denen alle für den Sprechfunkbetrieb erforderlichen Lerninhalte vermittelt werden. Neben theoretischen Inhalten, wie z.B. Rechtsgrundlagen und physikalischen Grundlagen, werden die Lehrgangsteilnehmer in unterschiedlichen praktischen Übungen an die Regeln des Sprechfunkbetriebes geführt. Dabei gilt es in erster Linie die entsprechenden Vorschriften kennenzulernen und umzusetzen. Der Sprechfunkerlehrgang ist Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge innerhalb der Feuerwehr und gilt daher als unverzichtbar.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Sprechfunkerlehrgang ist der erfolgreich abgeschlossene Truppmann Teil 1 Lehrgang. Findet der Sprechfunker in Kombination mit dem Truppmann Teil 1 Lehrgang statt, so erlischt diese Voraussetzung.


Ausbildung im Landkreis Tuttlingen

Im Landkreis Tuttlingen findet der Sprechfunkerlehrgang bei mehreren Stützpunktfeuerwehren statt. Seit einigen Jahren wird auch ein Kompaktlehrgang angeboten, in dem die beiden bislang eigenständigen Lehrgänge "Truppmann Teil 1" und "Sprechfunker" zusammengefasst sind. Der Lehrgang dauert dann 80 Stunden und wird um die Lehrgangsinhalte des Sprechfunkerlehrgangs erweitert. Inbegriffen in den Sprechfunkerlehrgang ist auch eine Besichtigung der Integrierten Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst in Tuttlingen (ILS Tuttlingen).

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