Rettungsgasse

Nach einem Unfall zählt oft jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht.

 

Laut der StVO in §11, Abs. 2 muss grundsätzlich immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Hierbei ist es auch egal, ob der Rückstauf auf Grund einer Baustelle, eines Unfalls oder im Berufsverkehr entstanden ist. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen

Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.

 

So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge.

 

Rettungsgasse bei mehreren Spuren

Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden.

 

Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.