Feuerwehrwesen in Deutschland

Das Feuerwehrwesen wird in Deutschland in der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt. Länderübergreifend gelten jedoch die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV), die die Ausbildung sowie Tätigkeiten der Feuerwehr regeln.

 

Die Organisation der Feuerwehren in Deutschland findet in verschiedenen Organisationsformen statt. Es gibt Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Werkfeuerwehren und selten auch Pflichtfeuerwehren.

Fakten zur Feuerwehrorganisation in Deutschland:


Anzahl Aktive Einsatzkräfte:

1.307.730 aktive Feuerwehrleute in ganz Deutschland (Stand: 2015)


- Davon in der Freiwilligen Feuerwehr:

996.688 Einsatzkräfte


- Davon in der Berufsfeuerwehr:

31.308 Einsatzkräfte


- Davon in der Werkfeuerwehr:

30.707 Einsatzkräfte


- Davon in der Jugendfeuerwehr:

249.072 Einsatzkräfte


Anzahl der Feuerwehren in Deutschland:

41.696 Feuerwehren im ganzen Bundesgebiet (Stand: 2015)


- Davon Freiwillige Feuerwehren:

22.690 Freiwillige Feuerwehren im ganzen Bundesgebiet


- Davon Berufsfeuerwehren:

105 Berufsfeuerwehren im ganzen Bundesgebiet


- Davon Werkfeuerwehren:

735 Werkfeuerwehren im ganzen Bundesgebiet


- Davon Jugendfeuerwehren:

18.166 Jugendfeuerwehren im ganzen Bundesgebiet


Das Feuerwehrwesen in Deutschland ist also sehr stark von den freiwilligen Einsatzkräften abhängig und nicht, wie viele immer glauben, nur durch Berufsfeuerwehren organisiert!

Auch eine Freiwillige Feuerwehr ist eine richtige, professionelle Feuerwehr, die ebenso ausgebildet wird und ebenso Einsätze meistert, wie ihre Hauptberuflichen Kollegen der Berufsfeuerwehren.

Feuerwehrstatistik Baden-Württemberg (Stand: 31.12.2016):


Anzahl Aktive Einsatzkräfte in BW:

110.456 aktive Einsatzkräfte in ganz Baden-Württemberg


- Davon in der Freiwilligen Feuerwehr:

108.300 Einsatzkräfte


- Davon in der Berufsfeuerwehr:

2.156 Einsatzkräfte


Anzahl der Feuerwehren in BW:

1.098 Feuerwehren in Baden-Württemberg


- Davon mit Berufsfeuerwehr:

8


Knapp 98 % der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätige in den Freiwilligen Feuerwehren. Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflicht der Städte und Gemeinden, den örtlichen Gegebenheiten eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr.

 

In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben.  In ganz Baden-Württemberg gibt es acht Berufsfeuerwehren (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Reutlingen).

 

Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr zu sein heißt, sich freiwillig für den Dienst zu verpflichten. Feuerwehrleute müssen gesetzliche Dienstpflichten befolgen. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr ist grundsätzlich freiwillig, ist man eingetreten, hat man allerdings entsprechende Dienstpflichten zu befolgen, z.B. die Teilnahme an Fortbildungen und die Mitwirkung an Einsätzen.