Gruppenführer (F3)

Die zweite Führungsstufe, die auf den Truppführer folgt, ist der Gruppenführer. Gruppenführer Führen eine Gruppe/Staffel oder einen selbständigen Trupp im Lösch- und HIlfeleistungseinsatz als selbstständige taktische Einheit. Bei Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke einer Gruppe sind sie zudem Einsatzleiter und eigenständig für den gesamten Einsatz verantwortlich. Laut FwDV100 Führung und Leitung im Einsatz entspricht der Gruppenführer der Führungsstufe A.

Der Lehrgang zum Gruppenführer wird zentral für das ganze Bundesland Baden-Württemberg an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. Er findet als ein zwei-wöchiger Lehrgang in Vollzeit statt. Die Lehrgangsteilnehmer wohnen in dieser Zeit in der Landesfeuerwehrschule.

Neben theoretischen Unterrichtseinheiten bei denen u.a. die Themen Rechtsgrundlagen, Ausbilden, ABC-Gefahrstoffe, Vorbeugender Brandschutz und Einsatztaktik geschult werden, finden auch praktische Übungen auf dem Übungsgelände statt, um Erfahrung als Gruppenführer während eines Einsatzgeschehens zu sammeln. Zum Abschluss steht ein schriftlicher sowie praktischer Leistungsnachweis an.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Gruppenführerlehrgangs wird der/die Feuerwehrkamerad/in zum/zur Löschmeister/in befördert. Der Gruppenführerlehrgang ist somit zwingend erforderlich für das Erreichen der Löschmeister-Dienstgrade innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.

Voraussetzungen

- Truppmann Teil 1

- Sprechfunker

- Truppmann Teil 2

- Atemschutzgeräteträger (in begründeten Fällen kann auch eine Ausnahme stattfinden)

- Leistungsabzeichen Bronze

- Truppführer

- Zustimmung Kreisbrandmeister


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