Helmkennzeichnungen

Im Gegensatz zur Kennzeichnung mit Funktionswesten, tragen an einer Einsatzstelle ggf. auch mehrere Personen Helmkennzeichnungen. Die Helmkennzeichnungen sagen jedoch nur aus welche Qualifikation (Ausbildungsstand) die jeweilige Einsatzkraft hat. Diese Qualifikation wird aber nicht ständig ausgeführt. So kann z.b. ein ausgebildeter Zugführer auch als Gruppenführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger oder normaler Feuerwehrmann eingesetzt sein.

Atemschutzgeräteträger

Auf der Vorderseite des Helmes sind Personen mit einem "A" gekennzeichnet, die die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger haben und als solche eingesetzt werden können. Sie müssen jährlich eine Wiederholungsübung durchführen und auch die notwendige medizinische Untersuchung besitzen. Diese muss mindestens alle 3 Jahre wiederholt werden.


Gruppenführer-Helm

Gruppenführer

Mit einem Balken pro Helmseite sind Führungskräfte gekennzeichnet, die den Lehrgang zum Gruppenführer an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieser Lehrgang befähigt die Person zur Führung einer Löschgruppe (9 Mann). Der Gruppenführer kann im Einsatzfall die Funktion des Fahrzeugführer ausüben. Bei kleineren Einsätzen, die nicht über eine Gruppe hinaus gehen, ist der Gruppenführer der verantwortliche Einsatzleiter.


Zugführer

Mit zwei Balken pro Helmseite sind Einsatzkräfte gekennzeichnet, die den Lehrgang zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieser Lehrgang befähigt die Person zur Führung eines kompletten Zuges. Der Zugführer führt im Einsatzfall den Lösch- oder Rüstzug und ist, wenn der örtliche Kommandant nicht anwesend ist, der Einsatzleiter. 


Kommandant

Mit einem umlaufenden roten Band ist der Kommandant gekennzeichnet. Er besitzt mindestens die Ausbildung zum Zugführer. Im Einsatzfall ist der Kommandant in Verbindung mit der gelben Weste der Einsatzleiter.